Hygienekonzept bei Training & Veranstaltungen vom SCE

Hygieneschutzkonzept für den SC Eisenärzt

 

Stand: 12.10.2020

 

Allgemeines

 

Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. Die Mitglieder bestätigen durch Unterschrift auf der Unbedenklichkeitserklärung explizit sich auch aktiv auf der Homepage des SCE über aktuelle Änderungen zu informieren.

 

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Trainingstriebs wurden die Trainer und Übungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte ausführlich informiert.

 

Jeder Trainer und Teilnehmer wird über diese Rahmenhygienerichtlinien informiert und ist dazu angehalten  diese zu beachten und einzuhalten. Im Falle einer Nichtbeachtung wird jeder Trainer und Teilnehmer dazu ermutigt, den entsprechenden Teilnehmer auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes hinzuweisen

 

Unbedenklichkeitserklärung der Teilnehmer

 

Es sind nur Personen zu Trainings zugelassen, die folgende Bedingungen erfüllen:

 

·         Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine unspezifischen Allgemeinsymptome (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen).

 

·         Kein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 14 Tagen.

 

·         In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist. 

 

·         Kein Aufenthalt in einem durch die Bundesregierung ausgerufenen „Risikogebiet“ mit Überschreitung der 48h Regelung in den letzten 14 Tagen bzw. dem Zeitraum der jeweils gültigen Quarantänefrist.                                             
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

An- und Abreise

 

Die Anreise findet nach den aktuell geltenden Vorschriften zur Bildung von Fahrgemeinschaften in privaten PKW oder Bussen statt. Die aktuell gültigen Informationen sind dem folgenden Link zu entnehmen: https://www.coronakatastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.

 

Für die Nutzung von Skibussen, Seilbahnen und Liften gelten die jeweils örtlich aktuell gültigen Regelungen und Vorgaben. Für Seilbahnen und Omnibusbetriebe im Freistaat Bayern kann ebenfalls unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php das jeweils gültige Rahmenhygienekonzept für Touristische Dienstleistungen eingesehen werden.

 

·         Alle am Training beteiligten Personen haben bei Unterschreitung des Mindestabstandes eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen. Dies gilt bis auf weiteres unabhängig der

möglichen Regelungen vor Ort. Die Empfehlung gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

 

·         Bei außerfamiliären Fahrgemeinschaften sind im Fahrzeug Masken zu tragen sind.

 

·         Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen mit kontrollierter, getrennter Verpflegung. Empfang und Ausgabe nur unter Einhaltung der AHA Regel:
Abstand – Hygiene – Alltagsmaske (Mund- und Nasenschutz).  

 

·         Sämtliche Trainings werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen nach Möglichkeit auch immer gleich gehalten.

 

·         Körperkontakt während und außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind generell trainingsspezifische Unterstützung und Hilfestellungen.

 

 

 

Maßnahmen während des Trainings

 

Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen (vgl. Unbedenklichkeitserklärung), wird die Teilnahme am Training untersagt.

 

Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen.

 

Die Mitglieder werden auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen. Alle am Training beteiligten Personen tragen bei Unterschreitung des Mindestabstandes eine Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Maske oder Buff)

 

Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ohne Mund-Nasen-Bedeckung ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Mitglieder eines Hausstandes).

 

Auf Händeschütteln, Abklatschen und in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen komplett verzichtet werden. Die „Kontaktfreiheit“ gilt für alle direkt und indirekt am Training beteiligten Personen.

 

Auf „Après-Ski“ ist bis auf weiteres zu verzichten.

 

Generell gilt der Hinweis auf die Einhaltung der grundliegenden persönlichen Hygiene wie Händewaschen und Desinfizieren der Hände, soweit dies in für das jeweilige Training bzw. die jeweilige Veranstaltung anwendbar und zumutbar ist.

 

 

Eisenärzt, 12.10.2020                                           Josef Egger, Ulrich von Grossmann

Ort / Datum                                                            Unterschrift Vorstand

Personenangaben und Unbedenklichkeitserklärung
Personenangaben und Unbedenklichkeitserk
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Hygieneschutzkonzept SCE kompakt 2021
Hygieneschutzkonzept SCE kompakt 2021 .p
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Hygieneschutzkonzept SCE allgemein 2020
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